IT-Dienstleistungen

AGB

(Terms and Conditions below available in German only)

Stand: November 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nicht für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. An Verbraucher gerichtete Angebote haben eigene Bedingungen.

1. Gegenstand des Vertrages

Der Dienstleister Martin Ostermann (nachfolgend „Dienstleister“, auf dieser Webseite auch "ostrmn.com") erbringt gegenüber dem Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag vereinbarten IT-Dienstleistungen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Dienstleister schuldet ausschließlich eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Der Dienstleister kann frei wählen, ob die Leistungen in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden.

Der Dienstleister ist zum Zwecke einer Ersteinrichtung von IT-Infrastruktur oder einer mit der Ersteinrichtung vergleichbaren Migration von IT-Infrastruktur befugt, den Auftraggeber rechtsgeschäftlich in dessen Namen und auf dessen Rechnung zu vertreten, sofern keine anderslautenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

2. Zusammenarbeit der Vertragspartner

Der Dienstleister bleibt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Eine Arbeitnehmerüberlassung oder Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers findet nicht statt. Der Dienstleister bestimmt grundsätzlich selbst Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung, soweit dem nicht zwingende Projektanforderungen entgegenstehen. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern des Dienstleisters.

3. Rechte an Arbeitsergebnissen

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Urheberrechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an allen vom Dienstleister geschaffenen oder genutzten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Quellcodes, Skripten, Dokumentationen oder sonstigen Materialien beim Dienstleister. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt, das ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung des konkreten Projektergebnisses dient. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.

Der Dienstleister ist berechtigt, generische Komponenten, Methoden, Bibliotheken oder Tools, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder verwendet werden, uneingeschränkt auch für andere Kunden weiter zu nutzen.

4. Erfindungen und Entwicklungen

Etwaige Erfindungen, Konzepte oder Entwicklungen, die der Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung macht, bleiben ausschließliches Eigentum des Dienstleisters. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht an diesen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

5. Service- und Reaktionszeiten

Sofern im Vertrag keine gesonderten Vereinbarungen bestehen, gelten Servicezeiten von Montag bis Freitag, 19:00 bis 23:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Dienstleisters). Reaktionszeiten gelten nur als zugesagt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt entstehen, führen zu keiner Haftung des Dienstleisters.

6. Dokumentations- und Berichtspflichten

Der Dienstleister dokumentiert Leistungen nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise. Ein Anspruch auf laufende oder detaillierte Zwischenberichte besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Der Dienstleister behält sich vor, interne Arbeitsunterlagen nicht herauszugeben.

7. Mitteilungspflichten

Der Dienstleister informiert den Auftraggeber, sofern er erkennt, dass eine Vorgabe des Auftraggebers fehlerhaft, unvollständig oder nicht durchführbar ist. Eine Haftung für unterlassene Hinweise besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.

8. Personal und Subunternehmer

Der Dienstleister setzt qualifiziertes Personal nach eigenem Ermessen ein. Er ist berechtigt, Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zu beauftragen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Für die Leistungen solcher Dritter haftet der Dienstleister nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

9. Vergütung

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Dienstleisters. Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden gesondert berechnet. Ein Pauschalfestpreis ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Nachforderungen aufgrund unvorhersehbarer Mehraufwände oder Änderungen der Anforderungen sind zulässig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.

10. Verzug und Vertragsstrafen

Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Der Dienstleister haftet für Verzug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragsstrafen werden ausgeschlossen.

11. Nachbesserung

Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister eine angemessene Nachbesserungsfrist zu gewähren. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Schutzrechte Dritter

Der Dienstleister haftet für Schutzrechtsverletzungen nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle berechtigter Ansprüche Dritter wird der Dienstleister nach eigener Wahl die betroffene Leistung anpassen oder den Auftraggeber von berechtigten Ansprüchen freistellen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Dienstleisters ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf 1000 EUR, beschränkt. Beschaffenheitsgarantien werden nicht gegeben, es sei denn sie wurden schriftlich vereinbart. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dann nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für Datenverluste haftet der Dienstleister nur, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäße Datensicherung nachweist. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Systeme, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend. Fehler oder Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung entbinden den Dienstleister von der Leistungspflicht.

15. Laufzeit und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung hat der Dienstleister Anspruch auf Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen.

16. Pflichten nach Vertragsende

Nach Vertragsende gibt der Dienstleister auf Verlangen alle vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen zurück oder löscht diese, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Ein Zurückbehaltungsrecht für noch nicht gezahlte Vergütungen bleibt vorbehalten. Arbeitsergebnisse verbleiben beim Dienstleister, soweit kein ausdrückliches Übertragungsrecht vereinbart wurde.

17. Änderungen der Leistung

Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Der Dienstleister ist berechtigt, Anpassungen oder Erweiterungen nur gegen zusätzliche Vergütung vorzunehmen. Technische oder organisatorische Änderungen, die der Verbesserung oder Sicherheit dienen, darf der Dienstleister jederzeit eigenständig umsetzen.

18. Haftpflichtversicherung

Der Dienstleister unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Umfang. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Ein Nachweis wird auf Anforderung erbracht.

19. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Dienstleister verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird eine separate Vereinbarung geschlossen. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

20. Zurückbehaltungsrechte

Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen oder Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit dessen Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

21. Form

Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.

Begriffsbestimmungen


Zahlung veranlassen